Allgemeine Geschäftsbedingungen


§  1 Angebote und Auftragserteilung

1.1 Ein Vertrag kommt ausschließlich mit unserer schriftlichen Bestätigung oder Warenlieferung zustande, die den Inhalt des Vertrages bestimmt. 


§ 2 Zahlungsbedingungen, Preise

2.1 Die Preise gelten ab Werk exklusive sämtlicher Nebenkosten, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in Euro ausgewiesen. Die Preise sind stets freibleibend.

2.2 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung (innerhalb Deutschlands), abzgl. 3% Skonto bei Bankeinzug.

2.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der Kunde verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Sollzinsen zu verzinsen.

2.4 Im Falle der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse und/oder der Liquidität des Kunden nach Vertragsabschluß stehen uns nach unserer Wahl die Rechte nach § 321 BGB oder das Recht vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten zu.


§ 3 Zurückbehaltung, Abtretung

3.1 Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern, zurückhalten oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind von uns dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3.2 Ansprüche des Kunden uns gegenüber können nur mit unserer Zustimmung abgetreten werden.


§ 4 Lieferzeit, Fristüberschreitung

4.1 Die Lieferfrist beginnt mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden.

4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

 4.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des LIefergegenstandes von erblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Zustände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn  sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe, gilt unter diesen Umständen als nicht verwirkt.

 4.4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsplichten des Kunden voraus.


§ 5 Gefahrenübergang und Entgegennahme, Rüge- und Untersuchungspflicht, Abnahme

5.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Rücklieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.

5.2 Teillieferungen sind zulässig. § 8.1 ist vorrangig.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus der (auch zukünftigen) Geschäftsbedingung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) vor.

6.2 Der Kunde darf über den normalen Geschäftsgang verfügen und überträgt uns bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Geschäften das anteilige Miteigentum an der neuen Sache. Bei Veräußerung tritt der Kunde zur Herausgabe verplichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.


§ 7 Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet des § 8 wie folgt, falls der Liefergegenstand nicht gem. § 5.3 als genehmigt gilt.

7.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern, oder neu zu liefern, wenn sie nachweisbar innerhalb von 6 Monaten seit Lieferung einen von uns zu vertretenden Mangel aufweisen und uns dieser Mangel unverzüglich schriftlich gemeldet wurde. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen unsere Lieferanten zustehen.

7.2 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: natürliche Abnutzung, unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung oder Behandlung, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

7.3 Zur Vornahme aller uns nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach unserer Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.

7.4 Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistung 3 Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand.

7.5 Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

7.6 Weitere Ansprüche des Kunde, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.


§ 8 Recht des Kunden auf Rücktritt und sonstige Haftung

8.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen. Der Kunde kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teiles der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Kunde die Gegenleistung nach gegenseitigem Abstimmen entsprechend mindern.

8.2 Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

8.3 Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden dreimal fruchtlos verstreichen lassen. Fehlschlagen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.


§ 9 Urheberschutz

9.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle, Werkzeuge und dergleichen sind unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet, an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder in anderer Weise als im Rahmen der getroffenen Vereinbarung genutzt werden.

9.2 Bei Bestellung nach Vorgaben des Kunden( u. a. Zeichung, Muster) haftet der Kunde. Das Schutzrecht wird dann nicht verletzt.


§ 10 Gerichtsstand, Recht, Geltungsbereich der AGB

10.1 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Hannover.

10.2 Entgegenstehende AGB sind unwirksam, auch soweit der Sachverhalt in diesen AGB nicht geregelt ist.


Mälzer Dental GmbH & Co. KG
Steinhude, im Oktober 2019







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